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Sammlung Berlin Document Center (BDC): Personenbezogene Unterlagen der Reichskulturkammer (RKK)

Geschichte des Bestandsbildners Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (1) wurde die Reichstheaterkammer als berufsständische Gesamtorganisation auf dem Gebiete des Theater-, Varieté-, Kleinkunst- und Tanzwesens errichtet. Sie entschied über die Eingliederung der zu ihrem Tätigkeitsbereich gehörenden Verbände, Vereinigungen. Des Weiteren unterstützte die Kammer das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda u.a. bei der Erledigung der Anträge auf Bestätigung von Intendanten durch gutachterliche Äußerungen. Darüber hinaus war sie zuständig für jede Zulassung zur Veranstaltung von ständigen für den allgemeinen Besuch bestimmten Theateraufführungen (2). Folgende Spitzenverbände des deutschen Theaters unterstanden ab 1933 der Reichstheaterkammer: Deutscher Bühnenverein e.V., Genossenschaft der Deutschen Bühnenangehörigen e.V., Vereinigung der künstlerischen Bühnenvorstände, Deutscher Chorsängerverband und Tänzerbund e.V., Vereinigung der Bühnenverleger e.V., Verband deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkomponisten und Einheitsverbund deutscher Berufsmusiker.(3) In dieser Zeit fungierten als: Präsident : 1933- 1935 Otto Laubinger 1935- 1937 Rainer Schlösser(4) 1938-1942 Ludwig Körner(5) ab 1942 Paul Hartmann Vizepräsident : 1933 Werner Krauss 1933-1935 Rainer Schlösser ab 1935 Eugen Klöpfer Geschäftsführer : 1933-1935 Gustav Assmann 1935-1940 Alfred Eduard Frauenfeld (6) 1940-1942 unbesetzt ab 1942 Hans Erich Schrade Der Präsident der Reichstheaterkammer, Rainer Schlösser, löste am 6. September 1935 den Deutschen Bühnenverein, die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehörigen und den Deutschen Chorsängerverband und Tänzerbund auf. Die Auflösung des im Jahre 1846 gegründeten Bühnenvereins wurde am 18. September 1935 ins Vereinsregister eingetragen. Da die der Auflösungsverfügung zugrundeliegende Satzungsbestimmung nicht durch das Reichsministerium des Innern genehmigt worden war, scheiterte die Auflösung der Genossenschaft der Deutschen Bühnenangehörigen. Sie verlor jedoch sämtliche Mitglieder. Diese übernahm die Fachschaft Bühne. Im Oktober 1936 trat der Verwaltungsrat mit dem Staatssekretär Funk im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda zusammen und beschloss, die Goebbels-Stiftung aus den Vermögenswerten der Bühnengenossenschaft zu bilden.(7) Im April 1936 gliederte sich die Reichstheaterkammer folgendermaßen: I. Verwaltung (Leiter Heinrich Hustahn) II. Rechtsamt und Zulassungsstelle (Leiter des Rechtsamts Oskar Lange; Leiter der Zulassungsstelle Gerhard Brückner) III. Opernreferat (Leiter Bruno von Nissen) IV. Fachschaft Bühne mit den Fachgruppen (Leiter Gerhard Hermann) V. Fachschaft Artistik (Leiter Albert Peter Gleixner) VI. Fachschaft Tanz (Leiter August Burger) VII. Fachschaft Schausteller (Leiter Paul Damm) und die Reichsfachverbände: Genossenschaft der deutschen Bühnenangehörigen e.V. Deutscher Bühnenverein e.V. Deutscher Chorsängerverband und Tänzerbund e.V. Einheitsverband der Tanzlehrer e.V. Vereinigung der Bühnenverleger e.V. Reichsverband der Deutschen Artistik e.V. Reichsverband der Schausteller Berufsverband der Deutschen Artisten e.V. Varieté-, Theater-, und Zirkus-Direktoren Verband Fachverband der Artistenvermittler Kooperative Mitglieder: Klara-Ziegler-Stiftung, München Reichsbund der deutschen Freilicht- und Volksschauspiele, Berlin Theater der Jugend Bühnennachweis GmbH, Paritätischer Stellennachweis der deutschen Bühnen GmbH Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen in München Kameradschaft der Deutschen Künstler e.V. Verein zur Förderung gotheanischer Bühnenkunst e.V., Stuttgart Institut für Theaterwissenschaft an der Universität Köln Zu den "kriegswichtigen Aufgaben" der Reichstheaterkammer nach 1943 gehörten außerdem: 1. Rohstoffkontingentierung 2. Transportfragen der Theater und Zirkusse 3. Darlehens- und Unterstützungsangelegenheiten, insbesondere hinsichtlich der Hinterbliebenen oder im Felde Gefallenen 4. Entwürfe für kriegsbedingte berufsständische Regelungen 5. Beaufsichtigung der Ausländerreisen und des Devisenbedarfs der Künstler 6. Laufende Beaufsichtigung derjenigen Künstler, die einer besonderen Zulassung bedurften 7. Einleitung von Kriegsdienstverpflichtungen und Freistellung vom weiblichen Arbeitsdienst 8. Zusammenarbeit mit KdF, insbesondere hinsichtlich der Wehrmachtsbetreuung und mit der Stagma 9. Prüfung technischer Bühnenvorstände 10. Ausländergenehmigungen 11. Gagenüberwachung 12. Sozialeinrichtungen, Zusammenarbeit mit der Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen.(8) Mit dem Zusammenbruch des "Dritten Reiches" endete auch die Existenzberechtigung der Reichskulturkammer und mit ihr auch die der Reichstheaterkammer. Anmerkungen: (1) Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 93. (2 )Organisations- und Geschäftsverteilungsplan der Reichskulturkammer (1935/1936). (3) vgl. Joseph Wulff: "Theater und Film im Dritten Reich, Gütersloh, 1964. (4) vgl. BArch, ehem. BDC, RKK, Schlösser, Rainer (5) vgl. BArch, ehem. BDC, RK/ Certificates, A-Z, Entnazifizierung und RK/Korrespondenz betr. Körner, Ludwig, geb. 22.12.1890, Bd. 1. (6) vgl. BArch, ehem. BDC, RK/ Vip`s, Entnazifizierungsunterlagen, Frauenfeld, Alfred, geb. 18.05.1898. (7) vgl. BArch, ehem. BDC, RK (Korrespondenz betr. Ludwig Körner), Bd. 4. (8) vgl. BArch, R 2/ 4882, Vermerk vom 22. Feb. 1943. Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 01. November 1933 [1] wurde die Reichsschrifttumskammer errichtet. In ihr sollten "sämtliche Personen, die, von der Urproduktion der Dichtung angefangen, bis zum gewerblichen Vertrieb am deutschen Schrifttum arbeiten" [2] zusammengefasst werden. Dazu gehörten aber nicht Zeitungen und Zeitschriften, die als Presseerzeugnis galten und daher unter der Aufsicht der Reichspressekammer standen. Die Abgrenzung zwischen den beiden Kammern wurde in der "Gemeinsamen Bekanntmachung über die Eingliederungspflicht von Betriebs- und Verlagsunternehmen bei der Reichsschrifttums- oder Reichspressekammer vom 4. April 1934" [3] geregelt. Zu Beginn beschränkte sich die Erfassung der auf dem Gebiet der Literatur tätigen Berufsangehörigen nur auf den Reichsverband deutscher Schriftsteller. Dies änderte sich aber bereits zum 22. Dezember 1933 mit der "Bekanntmachung über die Gliederung der Reichsschrifttumskammer" [4]. Damit wurden bestehende Berufsverbände wie der "Verband der Deutschen Volksbibliothekare E.V.", der "Verein Deutscher Bibliothekare E.V.", die "Reichsfachschaft Buchhandel im Deutschen Handlungsgehilfen-Verband" in die Reichsschrifttumskammer integriert. Deren Mitglieder wurden Kammerangehörige und unterstanden somit der Disziplinargewalt der Kammer. Des Weiteren wurden neue Arbeitsgemeinschaften gebildet bzw. verschiedene Berufsgruppen in Verbänden zusammengeschlossen. Dazu gehörten u.a. die "Deutschen Buchgemeinschaften" und die "Gesellschaft der Bibliophilen". Die deutschen Volksbüchereien sollten vom Deutschen Gemeindetag zusammengefasst werden, "um sie der Reichsschrifttumskammer einzugliedern"[5]. Wie in allen anderen Kulturbereichen auch war die Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer zwingend notwendig, um nicht mit einem faktischen Berufsverbot belegt zu werden. So sorgte die "Anordnung über den Nachweis der Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer vom 30. Juli 1934"[6] dafür, dass die Verlags- und Buchhandelsunternehmen nur mit Mitgliedern der RSK in Geschäftsverbindungen treten durften. Zur leichteren Durchführung dieser Anordnung mussten alle Mitglieder "auf ihren geschäftlichen Briefsachen die Mitgliedsnummer ihres zuständigen Fachverbandes"[7] angeben. Verstöße dagegen sollten mit Ordnungsstrafen geahndet werden. Auskünfte über Autoren und Übersetzer erfolgten auf Anfrage der "Kontrollstelle des Reichsverbandes Deutscher Schriftsteller" durch die Verlage. Für eine Mitgliedschaft mussten die Autoren ohnehin beträchtliche persönliche Auskünfte bzw. Gutachten geben (u.a. Gutachten der NSDAP, der Gestapo und der zuständigen Landesleitung der RSK[8]). "Unzuverlässigen" Autoren wurde mit der Verweigerung der Mitgliedschaft somit die Ausübung ihres Berufs verboten. Die abgelehnten Antragsteller sowie Ausschlüsse aus der RSK wurden im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels, im Großdeutschen Leihbüchereiblatt und in den Zeitschriften "Der Schriftsteller" und "Der Autor" veröffentlicht. Neben der berufsständischen Vertretung und Betreuung hatte die RSK die Aufgabe eine "Liste über die schädliche und unerwünschte Literatur" zu führen, die 1936 zum ersten Mal im Druck erschien. Die Entscheidung über Buchverbote lag aber im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. "Die politische Beeinflussung des deutschen Schrifttums, [...] ist Sache des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (Abteilung VIII), das sich zur Lösung dieser Aufgabe der beim Ministerium errichteten Reichsschrifttumsstelle bedient."[9] Der organisatorische Aufbau [10] bestand auf der Leitungsebene aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Altpräsidenten und Präsidialrat. Der erste Präsident Hans Friedrich Blunck wurde im Oktober 1935 von Hanns Johst ersetzt. Blunck erhielt den Titel des "Altpräsidenten" und wurde mit der Betreuung der Auslandsbeziehungen der Kammer beauftragt. Die Geschäftsstelle gliederte sich in fünf Abteilungen: I. Zentralabteilung II. Gruppe Schriftsteller III. Gruppe Buchhandel IV. Buchwerbung V. Büchereiwesen VI. Adress- und Anzeigenbuchgewerbe VII. Wirtschaftsstelle des Deutschen Buchhandels Der regionale Unterbau bestand aus den Landesleitungen der Kammer im jeweiligen Gau. An diese waren die Aufnahmeanträge, allgemeine Schrifttumsanfragen und Berufsangelegenheiten zu richten. Anmerkungen [1]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797 [2]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 136 [3]Das Recht der Reichsschrifttumskammer, S. 21-22 [4]ebd., S. 12-17 [5]ebd., S. 14 [6]ebd., S. 37-38 [7]ebd., S. 38 [8]R 56 V/170 [9]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 136 [10]Beschreibung nach Handbuch der Reichskulturkammer, S. 135-200 Übersicht über die Präsidenten, Vizepräsidenten und Geschäftsführer Präsidenten Dr. Hans Friedrich Blunck (ab. Okt. 1935 "Altpräsident"), 1933 - Okt. 1935 Hans Johst , Okt. 1935 - 1945 Vizepräsidenten Dr. Heinz Wismann , 1933 -1937 Wilhelm Baur , 1938 - 1945 Karl Heinz Hederich , 1937 - 1938 Geschäftsführer Prof. Richard Suchenwirth (1. Geschäftsführer), 1935 Günter Haupt (2. Geschäftsführer), 1935 Karl Heinl , 1936 - Mai 1937 Wilhelm Ihde , Mai 1937 - Dez. 1943 Günther Gentz , Jan. 1944 - 1945 Vor Inkrafttreten des Reichskulturkammergesetzes vom 22. September 1933 wurde bereits am 14. Juli das Gesetz über die Errichtung einer vorläufigen Filmkammer erlassen. [1] Ihr standen als Präsidenten Dr. Fritz Scheuermann (1933-1935), Prof. Dr. Oswald Lehnich (1935-1939) und Prof. Carl Froelich (ab 1939) vor. Als Vizepräsidenten fungierten Arnold Raeter, Hans Weidemann und Karl Melzer. Die Reichsfilmkammer hatte die Aufgabe, das deutsche Filmgewerbe im Rahmen der Gesamtwirtschaft zu fördern, die Belange der einzelnen Gruppen dieses Gewerbes untereinander sowie gegenüber des Reichs, der Länder und der Gemeinden zu vertreten und einen gerechten Ausgleich zwischen den im Arbeitsleben auf diesem Gebiet Stehenden herbeizuführen. Die enge Verbindung zwischen Staat und Partei, die in der Stellung des Gaufilmstellenleiters als Abteilungsleiter des Gaupropagandaamtes und Referenten der Landesstelle des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda zum Ausdruck kommt, erfuhr durch die Ernennung des Gaufilmstellenleiters zum Gaubeauftragten der Reichsfilmkammer eine weitere Vertiefung. [2] Die Reichsfilmkammer gliederte sich in 10 Abteilungen: I. Allgemeine Verwaltung (Referate Recht, Haushalt und Finanzen, Personalien) II. Politik und Kultur (Nachrichtenstelle Inlandspresse; Nachrichtenstelle Auslandspresse, Reichsfilmarchiv) III. Künstlerische Betreuung des Filmschaffens (Referate Dramaturgie, Besetzungsfragen) IV. Filmwirtschaft (Sonderreferate Devisenangelegenheiten, Fragen des Urheber-, Arbeits- und Steuerrechts) V. Fachschaft Film (Produktionsleiter, Regisseure, Filmbildner, Aufnahmeleiter, Kamera, Tonmeister, Schnittmeister, Darsteller, Komparsen, Maskenbildner, Requisiteure, Garderobiers) VI. Fachgruppe Filmproduktion (Filmherstellung, Filmaußenhandel, Filmateliers) VII. Fachgruppe Inländischer Filmvertrieb VIII. Fachgruppe Filmtheater IX. Fachgruppe Film-und Kinotechnik (Filmbearbeitung, Filmpatente, Filmtechnische Forschung) X. Fachgruppe Kultur-, Werbefilm und Lichtspielstellen. [3] Zu kooperativen Mitgliedern der Filmkammer zählten der Paritätische Filmnachweis, die Film-Kontingentstelle, die Devisenabteilung, die Filmkreditbank GmbH und Das Reichsfilmarchiv. [4] Mit dem Zusammenbruch des "Dritten Reichs" verloren die Reichskulturkammer und mit ihr auch die Reichsfilmkammer ihre Existenzberechtigung. Anmerkungen (1) RGBl. I, S. 483. (2) Vgl. Die Organisation der Reichskulturkammer. (Geschäftsplan), ca. 1936. (3) Vgl. Hans Hinkel (Hrsg.): Handbuch der Reichskulturkammer. Berlin 1937, S. 278 ff. (4) Vgl. Die Organisation der Reichskulturkammer. (Geschäftsplan), ca. 1936. Bestandsbeschreibung personebezogene Unterlagen der Reichskulturkammer Zitierweise BArch R 9361-V/...

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Rechten
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